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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Verarbeitungsunternehmen
VG Wilburgstetten
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Dienstleistungen

Hauptbereich

Versand von Alkoholerzeugnissen, Beantragung einer Erlaubnis als Steuervertreterin oder Steuervertreter

Versandhändler aus einem anderen EU-Staat können versteuerte Alkoholerzeugnisse nach Deutschland liefern. Wenn Sie für diese Person oder das Unternehmen als Steuervertreterin oder Steuervertreter handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Sie können in Deutschland als Steuervertreterin oder Steuervertreters eines Versandhändlers tätig sein, der nicht in Deutschland ansässig ist.

Versandhändler ist, wer versteuerte Alkoholerzeugnisse aus dem EU-Mitgliedstaat, in dem diese Person ihren Sitz hat, an Privatpersonen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefert.

Wer als Versandhändler mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat Alkoholerzeugnisse nach Deutschland liefern will, kann eine im Steuergebiet ansässige Person als Steuervertreterin oder Steuervertreter benennen, bevor die erste Lieferung stattfindet.

Als Steuervertreterin oder Steuervertreter des Versandhändlers müssen Sie schriftlich eine Erlaubnis bei dem für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen. Dabei müssen Sie eine Sicherheit für die voraussichtlich entstehende Alkoholsteuer abgeben.

  • Sie sind steuerlich zuverlässig.
  • Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie
    • ordnungsgemäß Buch und
    • stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
  • Sie müssen eine Sicherheit für die voraussichtlich entstehende Alkoholsteuer leisten.
  • Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Die Erlaubnis als Steuervertreterin oder als Steuervertreter eines Versandhändlers können Sie online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie die Erlaubnis online beantragen wollen:

  • Rufen Sie die Seite des "Zoll-Portals" auf. Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig.
    • Um die Dienstleistung im Zoll-Portal aufrufen zu können, ist ein Login erforderlich. Dafür können Sie nutzen:
      • ELSTER
      • Personalausweis
      • BundID
  • Für Unternehmen: einmalige Registrierung eines Geschäftskundenkontos oder Benutzerkontos zur Zuordnung zu einem bestehenden Geschäftskundenkonto unter www.zoll-portal.de.
  • Login mit "ELSTER"
  • "ELSTER" steht Unternehmen beim Zoll-Portal zur Verfügung; hierfür ist ein Benutzerkonto unter www.elster.de erforderlich; Unternehmen müssen dieses auf Basis ihrer Steuernummer erstellt haben.
  • Sie können "ELSTER" bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen.
  • Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
  • Wählen Sie das Formular 2753 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis".
  • Füllen Sie das Formular online aus und schicken Sie es ab.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid digital abrufen.

Wenn Sie die Erlaubnis schriftlich beantragen wollen:

  • Laden Sie die erforderlichen Formulare über die Internetseite der Zollverwaltung herunter.
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis rechtzeitig vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Steuervertreterin oder Steuervertreter eines Versandhändlers stellen.

Der Versandhändler muss Sie vor der ersten Lieferung als Steuervertreterin oder Steuervertreter benennen.

Für die Erteilung der Erlaubnis fallen keine Kosten an. Die Sicherheitsleistung für die voraussichtlich anfallende Alkoholsteuer ermittelt das Hauptzollamt individuell.

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes Einzelfalles ab. Die Angabe einer einheitlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Hauptantrag "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis"
    • "Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers Warenverzeichnis" (in den Hauptantrag integriert)
    • bei nicht eingetragenen Unternehmen eine aktuelle Kopie der Gewerbeanmeldung
    • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts eine aktuelle Kopie des Gesellschaftsvertrags
    • Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.

  • § 25 Alkoholsteuergesetz (AlkStG)
  • § 50 Verordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes (Alkoholsteuerverordnung - AlkStV)

Hauptzollamt Nürnberg

AdresseHauptzollamt Nürnberg
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg
+49 911 9463-0+49 911 9463-0
+49 911 9463-1199+49 911 9463-1199

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

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